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Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum EEG 2021

Am 23. September 2020 verabschiedete die Bundesregierung auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) und einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Das EEG 2021 gibt einen Rahmen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland vor und legt Vergütungtarife fest. Es soll das bisherige EEG 2017 ersetzen. Die wichtigsten im Gesetzentwurf angekündigten Maßnahmen sind:

  • § 1: Anteil von 65 % erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch bis 2030; Klimaneutralität bis 2050; Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen „liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“
  • § 4: Entwicklungspfad der installierten Leistung bis 2030 von 71 GW für Windenergie an Land, 20 GW für Windenergie auf See, 100 GW für Photovoltaik (PV), 8,4 GW für Biomasse
  • § 9: Erweiterung der Verpflichtung zur Installation intelligenter Messsysteme (Smart-Meter-Gateways) für Betreiber von Anlagen sowie KWK-Anlagen mit einer Leistung von gröper als 1 kW
  • § 22: Neues Ausschreibungssegment für PV-Dachanlagen ab einer Anlagenleistung von 500 kW (250 MW in Ausschreibungen für 2021 und 2022 geplant)
  • § 36: Einführung von Quoten bei Ausschreibungen für Windenergie an Land zur Stärkung des Ausbau im Süden: Zunächst 15 %, ab 2024 sollen 20 % des Volumens an Projekte in Süddeutschland vergeben werden; Kommunen beteiligen sich am Ausbau der Windenergie und können künftig bis zu 0,2 ct/kWh erhalten
  • § 37: Die teilnahmeberechtigte installierte Maximalleistung für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen der Ausschreibungen wird von 10 auf 20 MWp erhöht; Genehmigung zur Errichtung von Solarparks in einer Entfernung von nunmehr 200 Metern (gegenüber zuvor 110 Metern) entlang von Zugstrecken und Autobahnen
  • § 51: Aussetzen der Vergütung im Falle negativer Preise bei einer Stunde statt wie bisher sechs Stunden auf dem Spotmarkt

Vom 14. bis 17. September 2020 fand eine Konsultation mit den Bundesländern und Verbänden statt. Aus diesem Prozess ergaben sich verschiedene Standpunkte. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat wie mehrere andere Verbände in seinem Positionspapier die Notwendigkeit betont, die Entwicklungspfade der erneuerbaren Energien und das Entwicklungstempo deutlich zu erhöhen, um das 65 %-Ziel erreichen zu können. Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert in seinem Positionspapier insbesondere § 51 und die Negativpreisregel. Der BWE weist auch darauf hin, dass es keine Regel für das Repowering von Projekten nach Ende der Förderdauer gibt. Der Bundesverband Solarenergie (BSW) kritisiert in seinem Positionspapier die verpflichtende Teilnahme einer Vielzahl von PV-Dachanlagen an Ausschreibungen.

Das EEG 2021 und das geänderte Bundesbedarfsplangesetz werden nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist es, dass die Gesetze zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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