Bundeskabinett einigt sich auf Gesetzentwurf zur Strompreisbremse
Das Bundeskabinett hat sich am 25. November 2022 auf einen Gesetzentwurf für die sogenannte Strompreisbremse verständigt. Demnach soll der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen auf 40 ct/kWh begrenzt werden. Die Begrenzung gilt für einen Basisbedarf von 80 % des historischen Jahresverbrauchs, in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch mittlere und große Unternehmen mit über 30.000 kWh Jahresverbrauch werden entlastet. Die Begrenzung liegt hier bei 13 ct/kWh (Netto-Arbeitspreis) und gilt für 70 % des historischen Verbrauchs. Die Regelung soll vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten und durch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt refinanziert werden. Auch Betreiber von Anlagen im Windenergie-, PV- und Bioenergie-Sektor sind davon betroffen. Mehrere Verbände haben sich in Stellungnahmen kritisch zum Gesetzentwurf geäußert. So haben unter anderem Verbände der Bioenergienbranche eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der ein vollständiger Ausschluss der Stromerzeugung aus Biogas und fester Biomasse vom Abschöpfungsmechanismus gefordert wird.
Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe Dezember 2022.
