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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur EEG-Novelle

Im Rahmen der Sitzung des Bundeskabinetts vom 8. Juni 2016 wurde der vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, der noch vor der Sommerpause dem Bundestag vorgelegt werden soll, bevor auch der Bundesrat sich mit dieser Novelle befasst (siehe Kernpunkte der Novelle). Hauptanliegen der Reform ist die Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien von der Einspeisevergütung auf Ausschreibungsmodelle, um den Ausbau besser zu steuern und die Kosten zu begrenzen. Dafür werden für jede Technologie Ausbaupfade definiert, die sicherstellen sollen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland von derzeit rund 33 % auf 40 % bis 45 % im Jahr 2025 und auf 55 % bis 60 % im Jahr 2035 ansteigt.

Das DFBEW hat zu den Eckpunkten dieser Reform ein Memo auf Französisch veröffentlicht, das die Prinzipien und die Ziele für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien aufschlüsselt.

Im Bereich der Onshore-Windenergie erfolgt die Umstellung auf Ausschreibungen ab 2017 mit einem Ausschreibungsvolumen von 2.800 MW pro Jahr in den ersten drei Jahren. Dieser Bruttobetrag schließt dabei auch durch Repowering neu hinzugekommene Leistung ein. Ab 2020 soll eine Bruttoleistung von 2.900 MW pro Jahr ausgeschrieben werden.

Auch für die Photovoltaik wird das im EEG 2014 verankerte jährliche Ausbauziel von 2.500 MWp aufrechterhalten. Die im Solarbereich bereits angelaufenen Ausschreibungen werden fortgesetzt, wobei künftig alle Anlagen über 750 kWp über Ausschreibungen gefördert werden, unabhängig davon, ob es sich um Freiflächenanlagen bzw. Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen handelt. Für diese Größenklasse werden jedes Jahr 600 MWp ausgeschrieben.

Das jährliche Bruttoausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen liegt von 2017 bis 2019 bei 150 MW und in den darauffolgenden drei Jahren bei 200 MW. Die Ausschreibungen sind für Anlagen ab einer Leistung von 150 kW vorgesehen und auch Bestandsanlagen können an ihnen teilnehmen, um eine Anschlussförderung für 10 Jahre zu erhalten.

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