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Bundeskabinett beschließt die Novelle der Anreizregulierungsverordnung

Nach Konsultation des Bundesrates am 8. Juli 2016 hat das Bundeskabinett am 3. August 2016 die Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) endgültig beschlossen. Nach einem umfangreichen Evaluierungsprozess wurde diese Reform mit dem Ziel verabschiedet, den Investitionsrahmen für Verteilnetzbetreiber neu zu fassen, um einen kosteneffizienten Netzausbau und optimierten Netzbetrieb vor dem Hintergrund des auch in den nächsten Jahren steigenden Anteils erneuerbaren Energien abzusichern. So werden bei solchen Investitionsmaßnahmen künftig durch die Einführung eines jährlichen Kapitalkostenabgleichs die Kosten unverzüglich auf die Netzentgelte umgelegt. Zudem werden effizient arbeitende Netzbetreiber einen Bonus erhalten. Auch Gewinne aus Entlastungen bei den Kapitalkosten werden schneller an die Stromverbraucher weitergegeben werden.

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