
Befreiung von Netzentgelten im Fadenkreuz der Kritik
Die seit August 2011 gemäß der novellierten Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Deutschland geltende vollständige Befreiung stromintensiver Unternehmen (Verbrauch von mehr als 10 GWh/Jahr) von den Netzentgelten wird weiterhin angefochten. So gab das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Anfang März den Klagen mehrerer regionaler und überregionaler Netzbetreiber gegen die Befreiungsregelung statt. Das Gericht sah keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Befreiung stromintensiver Unternehmen und hob die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf. Die Richter vertraten zudem die Auffassung, dass die Befreiungsregelung eine unrechtmäßige staatliche Beihilfe darstelle. Sofern kein Widerspruch gegen das Urteil eingelegt wird, wird dieses innerhalb eines Monats rechtskräftig. Zeitgleich leitete die Europäische Kommission zudem ein Prüfverfahren gegen die Befreiung von Netzentgelten ein.
Im Zuge dieses Verfahrens soll geprüft werden, ob die Befreiung von Netzentgelten zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsstaaten führt und die Ausnahmeregelung demnach als staatliche Beihilfe betrachtet werden muss. Angaben der Kommission zufolge lagen die Einsparungen der stromintensiven Unternehmen dank Netzentgeltbefreiung im vergangenen Jahr bei 300 Mio. €. Die deutschen Behörden sind nunmehr aufgefordert, Stellung zu beziehen. Eine Entscheidung dürfte, angesichts der durchschnittlichen Dauer solcher Prüfverfahren, voraussichtlich innerhalb der kommenden 18 Monate fallen. Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass die Befreiung unzulässig ist, müssten die Unternehmen die Netzentgelte rückwirkend zahlen.