
Automatische Anhebung der CSPE auf 19,50 €/MWh zum 1. Januar 2015
Da bis zum 31. Dezember 2014 kein ministerieller Erlass zur Höhe der französischen Strompreisumlage (contribution au service public de l’électricité - CSPE) für 2015 verabschiedet wurde, wurde diese, wie im Energiegesetzbuch festgelegt, zum 1. Januar 2015 automatisch um den Maximalbetrag von 3 €/MWh angehoben. Damit beträgt sie nunmehr 19,50 €/MWh. Diese Umlage, die die Mehrkosten der Förderung der erneuerbaren Energien, der Stromerzeugung in den französischen Überseegebieten, der Vergütung von KWK-Anlagen und der Sozialstromtarife finanziert, wird durch alle Stromkunden proportional zu ihrem Stromverbrauch bezahlt. Sie ist jedoch für Jahresverbräuche über 7 GWh auf 0,5 % der Wertschöpfung des Unternehmens gedeckelt. Außerdem kann jede Verbrauchsstelle in den Genuss einer Deckelung dieser Umlage auf 627.783 € für das Jahr 2015 (+5 % gegenüber 2014) kommen. Dieser Wert wird Anfang jedes Jahres durch die französische Regulierungsbehörde für Energie (Commission de régulation de l’énergie - CRE) festgelegt und kann jedes Jahr maximal um 5 % erhöht werden. Gemäß eines Berichtes der CRE vom 16. Oktober letzten Jahres hätte die CSPE-Umlage für das Jahr 2015 hingegen 25,93 €/MWh betragen müssen, um tatsächlich alle Kosten zu decken.