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Ausschreibungsverfahren für Laststeuerungskapazitäten durch Verordnung festgelegt

Eine Verordnung (auf Französisch) vom 14. November 2017 legt die Ausschreibungsverfahren für Laststeuerungskapazitäten in Frankreich fest. Die Verordnung sieht die Durchführung von Ausschreibungen für zusätzliche Lasteuerungskapazitäten vor für den Fall, dass bestehende Kapazitäten nicht geeignet sind, die Vorgaben der der mehrjährigen französischen Programmplanung für Energie (PPE) zu erfüllen. Diese Ausschreibungen werde zwei Kategorien von Laststeuerungskapazitäten betreffen: die Laststeuerungskapazitäten von mehr als 1 MW und die Laststeuerungskapazitäten von weniger als 1 MW. Sie werden in mehreren Perioden stattfinden. Der französische Übertragungsnetzbetreiber (Réseau de Transport d’Électricité, RTE) ist gemäß den vom französischen Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (MTES) festgelegten Leitlinien für die Abfassung des Lastenhefts verantwortlich.

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