
Ausnahmen bei der Zahlung der EEG-Umlage unter der Lupe
Während die EU-Kommission das im Dezember eröffnete Prüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglicherweise bis zum Ende des Sommers abschließen könnte, bemüht sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) weiterhin um einen Kompromiss in der Frage der Rabatte, die energieintensiven Unternehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) in den vergangenen Jahren bei der Zahlung der EEG-Umlage gewährt wurden. Bis Ostern könnte eine Liste der Unternehmen aus bestimmten Branchen vorliegen, die auch weiterhin zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem außereuropäischen Ausland von der EEG-Umlage befreit werden könnten. Im Nachgang zu einem Gespräch zwischen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia Mitte Februar in Berlin wurden energieintensive Branchen wie die Stahl-, Aluminium oder auch Zinkindustrie genannt. Um, wie es seitens des BMWi hieß, die Rechtsposition Deutschlands zu wahren, falls es nicht gelingen sollte, zu einer zielführenden Lösung im Dialog mit der EU-Kommission zu gelangen, hat die Bundesregierung am 28. Februar kurz vor Ablauf einer entsprechenden Frist beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens eingereicht.
Indessen veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zahlen zu den Unternehmen, die im laufenden Jahr von Ausnahmen bei der Zahlung der EEG-Umlage profitieren. Auf die 2.098 Unternehmen (2013: 1.716), die teilweise oder vollständig von der EEG-Umlage befreit sind, entfallen 2014 demnach Entlastungen von rund 5,1 Mrd. € (2013: 4 Mrd. €) für eine Gesamtstrommenge von 107.101 GWh (2013: 95.318 GWh).