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Anteil der Erneuerbaren-Förderung an der EEG-Umlage

Am 15. Oktober werden die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der Umlage für die Förderung von Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) für das kommende Jahr veröffentlichen. Die Branche geht davon aus, dass die Umlage von derzeit knapp 3,6 ct/kWh auf rund 5,2 ct/kWh steigen wird. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat nun Berechnungen vorgelegt, die zeigen, dass nicht allein der Erneuerbaren-Ausbau für den Anstieg der EEG-Umlage verantwortlich ist, sondern mehrere Effekte, darunter hauptsächlich die Sonderregelungen zur EEG-Umlagenbefreiung der stromintensiven Industrie. Weitere Effekte sind die Auswirkungen der sinkenden Strombörsenpreise auf die EEG-Umlage sowie der nachträgliche Ausgleich für die geringeren EEG-Einnahmen im laufenden Jahr (einmaliger Nachholeffekt).

• Nach den Berechnungen des BEE entfällt 2013 lediglich ein Anteil von voraussichtlich 2,3 ct/kWh der EEG-Umlage direkt auf die Förderung der Erneuerbaren Energien. Dies entspricht einem Anstieg von rund 0,2 Cent gegenüber dem laufenden Jahr.
• Auf die Industrieförderung entfällt 2013 nach BEE-Berechnungen ein Anteil von 1,3 ct/kWh. Hier ist auch die Ausweitung des Kreises der privilegierten Industriebetriebe mit einkalkuliert, die 2012 noch die normale EEG-Umlage bezahlten. Der Wert entspricht einem Viertel des Gesamtbetrages der Umlage von 2013 und einer Erhöhung von rund 0,3 ct/kWh im Vergleich zu den Industrieprivilegierungs-Kosten im laufenden Jahr.
• Hinzu kommen rund 0,14 ct/kWh für die Kosten der Marktprämie (zu den Kosten der Marktprämie, siehe NL vom September 2012.).
• Der sinkende Börsenstrompreis und der Nachholeffekt wirken sich mit jeweils 0,7 ct/kWh auf die EEG-Umlage 2013 aus. Dabei weist der BEE erneut auf die schon seit Langem von der Branche kritisierten widersprüchlichen Effekte bei der Berechnung der EEG-Umlage hin: Mit zunehmendem Volumen an Erneuerbaren-Strom an der Strombörse und durch den Merit-Order-Effekt sinkt der Börsenstrompreis. Dieser kommt vor allem energieintensiven Unternehmen zugute, die den Strom direkt an der Strombörse kaufen. Zugleich erweitert sich 2013 aber der Kreis an Unternehmen, die in den Genuss einer bis auf 0,05 ct/kWh reduzierten EEG-Umlage kommen. Dieser reduzierte EEG-Beitrag ist bis dato unverändert geblieben, so der Hinweis des BEE. An die Verbraucher und kleineren Unternehmen wiederum wird der sinkende Börsenstrompreis bis jetzt nicht weitergegeben. Parallel dazu steigen mit sinkendem Börsenstrompreis die EEG-Differenzkosten, sprich die Differenz zwischen den Ausgaben der Netzbetreiber durch die gezahlten Einspeisevergütungen und den Einnahmen der Netzbetreiber durch den Stromverkauf des Erneuerbaren-Stroms an der Börse. Diese Differenzkosten entsprechen der EEG-Umlage, die wiederum hauptsächlich von kleinen und mittleren Unternehmen und den Verbrauchern getragen wird.

Der Bundesverband fordert daher seit Langem, den Berechnungsmechanismus für die Umlage grundlegend zu reformieren. Der Merit-Order-Effekt müsse stärker berücksichtigt werden, die Verbraucher könnten auch kurzfristig entlastet werden, indem der regenerativ erzeugte Strom von der Stromsteuer befreit werde. Dadurch könnte dem BEE zufolge der Strompreis um 0,5 ct/kWh gesenkt werden.

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