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Zwei neue PV-Tariferlasse treten in Kraft

Die seit Ende Oktober 2012 von der französischen Regierung angekündigten zwei Tariferlasse für die Photovoltaik wurden am 31. Januar im französischen Amtsblatt veröffentlicht und treten damit in Kraft.
Es handelt sich im Einzelnen um den Tariferlass vom 7. Januar 2013 zur Änderung des Tariferlasses vom 4. März 2011 ( deutsche Übersetzung) und den Tariferlass vom 7. Januar 2013 zur Erhöhung der Vergütungstarife (deutsche Übersetzung) entsprechend dem europäischen Local-Content-Anteil der verwendeten Module.

Insgesamt hat die französische Regierung entschieden, bei der Förderung der Solarenergie an zwei Mechanismen festzuhalten: Eine per Tariferlass festgelegte Einspeisevergütung für Gebäudeanlagen bis 100 kW mit einer vierteljährlichen, an die Marktentwicklung des vorherigen Quartals angepassten Degression, und Ausschreibungen für Anlagen über 100 kW. Die Ausschreibungen für Anlagen von 100 kW bis 250 kW finden nach einem „vereinfachten Verfahren“ mehrmals pro Jahr statt. Für Anlagen über 250 kW sind 1 bis 2 Mal im Jahr Ausschreibungen vorgesehen. Die in Aussicht gestellte Verdoppelung der jeweiligen Ausbauziele wurde wie folgt bestätigt:

• Das jährliche Ausbauziel für die Photovoltaik liegt nun bei 1.000 MW pro Jahr.
• Das jährliche Ausbauziel für Anlagen unter 100 kW wird insgesamt von 200 auf 400 MW
   pro Jahr angehoben.

Zudem werden folgende wesentlichen Neuerungen durch den Tariferlass vom 7. Januar 2013 zur Änderung des Tariferlasses vom 4. März 2011 eingeführt:

• Der jeweilige Ausbaukorridor, auf dessen Grundlage die quartalsweise Degression der
   Einspeisevergütungen bemessen wird, wird verdoppelt.
• Die Degression der Einspeisevergütungen kann innerhalb von vier aufeinander
   folgenden Quartalen 20 % nicht übersteigen; diese Regel greift vom 1.10.2013 an.
   Sollten jedoch innerhalb eines Quartals Netzanschlussanträge für 250 MW bzw. über
   250 MW vollintegrierter und/oder einfach integrierter Gebäudeanlagen bei der CRE
   eingegangen sein, greift für das Folgequartal automatisch eine Degression von 20 %.
• Die Tarifunterscheidung je nach Nutzung des Gebäudes, auf dem die Anlage
   installiert wurde, wird abgeschafft (galt nur für vollintegrierte Anlagen).
• Somit gibt es anstelle der ursprünglich fünf verschiedenen Einspeisevergütungen
   lediglich noch drei: T1, T4 und T5.
• Vom 31. Januar 2013 an bekommen nur noch gebäudeintegrierte Anlagen bis 9 kW
   den Tarif T1 für die volle Gebäudeintegration.
• Die Tarifkategorie T4 für einfach integrierte Anlagen wird in zwei Segmente
   aufgeteilt: 
   - Anlagen bis 36 kW (für die die Vergütung rückwirkend zum 1. Oktober 2012 um 5 % 
     erhöht wurde) und
   - Anlagen von 36 bis 100 kW (für die rückwirkend zum 1. Oktober 2012 eine etwas 
     geringere Vergütung als für die erste Kategorie geschaffen wurde)
• Der Einspeisetarif T5 greift für alle Freiflächenanlagen (außerhalb von
   Ausschreibungen) und für alle Anlagen, die weder den Kriterien von T1 noch denen
   von T4 entsprechen. (Er wurde rückwirkend zum 1. Oktober 2012 um 20 % gekürzt
   und beträgt somit für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2012
   8,4 Ct/kWh.)
• Die Einspeisevergütungen, die vom 1. bis 31. Januar 2013 gültig sind, unterliegen auf
   der Grundlage des neuen Erlasses bereits einer Degression und müssen noch vom
   französischen Umweltministerium durch einen Homologisierungs-Erlass bestätigt
   werden. Der Tarif T5 würde demnach 8,18 Ct/kWh betragen.
• Vom 1. Februar bis 30. März 2013 gelten wiederum neue, abgesenkte Vergütungen, 
   die ebenfalls vom Ministerium noch bestätigt werden müssen. Die aktuellsten
   Informationen zur Vergütungshöhe können auf der Webseite photovoltaïque.info
   eingesehen werden.

Der zweite Erlass vom 7. Januar zur Erhöhung der Einspeisevergütungen entsprechend dem europäischen Local-Content-Anteil der verwendeten Module führt für alle neuen Vergütungskategorien T1, T4 und T5 die Möglichkeit einer Erhöhung der Vergütung von 5 % bis 10 % ein. Der Erhalt des Bonus bemisst sich danach, wie viele Produktionsschritte der Zellen und Module im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt sind (für die Silizium-Module: 5 %, wenn eines der drei Kriterien erfüllt ist und 10 %, wenn zwei der drei Kriterien erfüllt sind). Für Anlagen der Einspeisevergütungskategorie T5, deren Netzanschlussantrag nach dem 1. Oktober 2012 gestellt wurde, kann die Erhöhung rückwirkend beantragt werden, während für die Anlagen der Tarife T1 und T4 der Bonus erst mit Inkrafttreten des Erlasses beantragt werden kann.

Die Übersetzungen der beiden Erlasse können unsere Mitglieder nach vorheriger Anmeldung für Mitgliederbereich unserer Webseite in der Rubrik Übersetzungen herunterladen.

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