
Wiederverwertung von Solaraltanlagen: Neue Regelung in Kraft getreten
Mehrere ministerielle Erlasse wurden im französischen Öffentlichen Amtsblatt veröffentlicht, um die Regelungen, mit der die EU-Richtlinie WEEE vom 4. Juli 2012 (waste of electrical and electronic equipment) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in nationales Recht umgesetzt wird, zu vervollständigen und zum Abschluss zu bringen. Die WEEE-Richtlinie regelt unter anderem die Entsorgung, den Transport und die Wiederverwertung von Solaranlagen am Ende ihrer Lebensdauer sowie die Verwaltung und Finanzierung des Recyclings.
Die Erlasse wurden im vergangenen April zur öffentlichen Stellungnahme (auf Französisch) freigegeben und nach der Veröffentlichung der dazugehörigen Verordnung vom 19. August 2014 (auf Französisch) verabschiedet.
Ein erster Erlass vom 8. Oktober 2014 (auf Französisch) ordnet Photovoltaikaltanlagen dem Hauselektro- bzw. Hauselektronikmüll zu. Ein weiterer, für Solaraltanlagen gültiger Erlass (ebenfalls vom 8. Oktober) legt die technischen Bestimmungen für Umlade-, Lagerungs-, Recycling- und Aufbereitungsstätten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte fest. Ein dritter Erlass (auch dieser vom 8. Oktober) regelt das Meldeverfahren sowie die Rahmenbedingungen zur Bearbeitung der Informationen, die im nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte – wozu auch Photovoltaikmodule zählen – aufgeführt sein müssen. In Frankreich ist die Organisation PV Cycle France (auf Englisch) für die Sammelentsorgung von Photovoltaik-Altmaterial im Rahmen der Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Frankreich verantwortlich. In Deutschland gibt es ebenfalls eine Außenstelle der Organisation PV Cycle.