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Weiterhin Unsicherheiten bezüglich neuer PV-Tarife in Frankreich

Für französische Betreiber von PV-Anlagen bestehen Anfang Dezember weiterhin Unsicherheiten bezüglich der Höhe der Einspeisetarife für das vierte Quartal 2012 sowie bezüglich der Konsequenzen aus einer Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtshofs (Conseil d'Etat) vom 12. April dieses Jahres. Der Conseil d'Etat hatte im April bei zwei PV-Tariferlassen aus dem Jahr 2010 (vom 12. und vom 16. März) die Regel als rechtswidrig eingestuft, nach der es eine Unterscheidung der Einspeisetarife je nach Gebäudeart, auf der die Anlage installiert ist, gibt. Das für diese Maßnahme zuständige Umweltministerium hat sich bis heute nicht zu dieser unsicheren Rechtslage geäußert. Dies hat mehrere französische Abgeordnete dazu veranlasst, Anfragen an die Ministerin zu stellen (siehe Hinweis auf der Webseite photovoltaique.info auf Französisch).
Auch in einem der aktuell noch nicht verabschiedeten Regierungsentwürfe für zwei neue PV-Tariferlasse, die am 13. November im obersten Energierat abgestimmt wurden, hat das Umweltministerium die Unterscheidung nach Gebäudeart beibehalten. Der betroffene Erlass wird den Tariferlass vom 4. März 2011 ersetzen und betrifft die Herauf- bzw. Herabsetzung von den PV-Einspeistarifen T4 und T5, die mit Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Oktober 2012 gelten sollen. Der zweite Erlass führt ergänzend die Möglichkeit eines Bonus für in der Europäischen Wirtschaftszone produzierte Module ein.

Alle folgenden Angaben sind vorbehaltlich weiterer Änderungen bis zum offiziellen Inkrafttreten der Erlasse.

Inhalt des Entwurfs für den ersten Erlass:

- Der jeweils einem Dachanlagensegment zugeteilte Ausbau-Korridor, der die quartalsweise Degression der Tarife bestimmt, wird für die Tarifkategorien T1-T4 verdoppelt, d.h. die quartalsweise Degression für vereinfacht integrierte Dachanlagen sowie für gebäudeintegrierte Anlagen auf Wohngebäuden und auf Nicht-Wohngebäuden wird abgeschwächt (Inkrafttreten ab 1. Januar 2013).
o Beispiel: Für integrierte Anlagen auf Wohngebäuden wird die quartalsweise Degression 2,6% betragen, wenn die in die Warteschlange für einen Netzanschluss eingegangene Kapazität während des vorhergehenden Quartals zwischen 46 und 54 MW (entgegen aktuell 23 und 27 MW) beträgt.
- Die Tarifdegression der Tarifkategorien T1-T4 soll jährlich maximal 20% betragen (gegenüber heute maximal 34 %).
- Bei den Tarifkategorien T2, T3 und T4 wird eine weitere Degression von 20% eingeführt, sollten während eines Quartals mehr als 250 MW integrierte und vereinfacht integrierte Anlagen auf Nichtwohngebäuden in die Warteschlange für einen Netzanschluss beim Netzbetreiber eingegangen sein (Netzanschlussanträge für integrierte Gebäudeanlagen auf Wohngebäuden sind demzufolge von dieser Regelung ausgenommen).
- Rückwirkend würde für alle ab 1. Oktober 2012 eingegangenen Netzanschlussanträge der Tarifkategorie T4 (einfach integrierte Anlagen) der aktuelle Tarif (3. Quartal 2012) um 5% angehoben, sprich
o auf 19,34 ct/kWh für Anlagen von 0 bis 36 kW und
o auf 18,37 ct/kWh für Anlagen von 36 bis 100 kW.
- Rückwirkend würde für alle ab 1. Oktober 2012 eingegangenen Netzanschlussanträge der Tarifkategorie T5 der aktuelle Tarif (3. Quartal 2012) um 20% (eventuell nur 10%) gesenkt werden, also von aktuell 10,24 auf 8,40 ct /kWh.

Der zweite Erlass ist eine Ergänzung zum ersten und führt eine Bonifizierung des Tarifes von 10% ein, dessen Erhalt davon abhängt, woher die PV-Modulkomponenten stammen.

Inhalt des Entwurfs für den zweiten Erlass:

- Nach derzeitigem Stand des Erlasses kann auf die reguläre Einspeisevergütung ein Bonus von 10 % beantragt werden, wenn für die verwendeten PV-Module mindestens zwei der folgenden Bedingungen nachgewiesen werden können (Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat vom Zertifizierungsinstitut und eine eidesstattliche Versicherung des Installateurs):
o Alle Prozessschritte für die Umwandlung vom Silizium-Ingot zu den Silizium-Wafern der PV-Module haben in einer Produktionsstätte im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stattgefunden.
o Alle Prozessschritte für die Umwandlung von den Silizium-Wafern zu den PV-Modulen haben in einer Produktionsstätte im EWR stattgefunden.
o Alle Herstellungsprozesse zur Fertigung der PV-Module (Schweißen, Zusammenfügen oder Laminieren) haben in einer Produktionsstätte im EWR stattgefunden.
o Die elektrischen Tests der PV-Module haben in einer Produktionsstätte im EWR stattgefunden.
- Obige Bonusregel gilt auch für Dünnschichtmodule.
- Obige Bonusregel gilt für die Tarifkategorien T1-T4 (und nicht für den um 20% gekürzten T5-Tarif für Solarkraftwerke bis 12 MW).
- Der 10%-Bonus kann mit der Abgabe des Antrags auf Netzanschluss beim Netzbetreiber ab 1. März 2013 beantragt werden. Somit würden jene Anlagen, die sich aktuell in der Warteschleife im Netzanschlussverfahren befinden, den Bonus nicht beantragen können.

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