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Vorschläge für die Wiederbelebung der PV-Branche in Frankreich

Im Rahmen der 2. Umweltkonferenz, die am 20. und 21. September in Paris stattfand, haben mehrere Akteure der Solarbranche Vorschläge für Maßnahmen veröffentlicht, die der Photovoltaik in Frankreich neuen Aufschwung geben sollen. Die Energie-Kommission der Grünen Partei (Europe Ecologie-les Verts) brachte in diesem Sinne einen Vorschlagskatalog zum Thema „Notfallmaßnahmen für die Photovoltaik-Branche“ (auf Französisch) heraus. Sie schlägt insbesondere vor, Ausschreibungen durch Einspeisevergütungen zu ersetzen und Anlagenbetreiber von Aufdachanlagen unter 36 kWp zu einem Eigenverbrauchsanteil von 20 % zu verpflichten. Die Kommission fordert des Weiteren, die finanzielle Beteiligung der Bürger an Projekten zu fördern sowie die Netzanschlusskosten zwischen Anlagenbetreibern und dem Verteilnetzbetreiber ERDF im Verhältnis 60 zu 40 aufzuteilen.

Anlässlich seines 30-jährigen Jubiläums hat der Solarenergieverband Enerplan (auf Französisch) zwei Vorschläge veröffentlicht, die die Bedeutung eines stabilen Rechtsrahmens unterstreichen: Ebenso wie die Energie-Kommission der Grünen setzt sich Enerplan für einen Eigenverbrauchsanteil für Solarstrom und damit für eine Neugestaltung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Gebäudeanlagen sowie für eine 3-jährige Ausschreibung für Photovoltaik-Projekte mit jeweils 1.000 MW/Jahr noch vor Ende des Jahres ein. Der französische Erneuerbaren-Verband (Syndicat des Energies Renouvelables, SER) empfiehlt die Umsetzung eines Belebungsplans (auf Französisch) für den Bereich der erneuerbaren Energien. Zum Thema Photovoltaik (auf Französisch) legt der SER nahe, vor allem den Rechtsrahmen bezüglich der gebäudeintegrierten Photovoltaik zu überdenken und schlägt drei Maßnahmen vor: die Abschaffung des Evaluierungskomitees für gebäudeintegrierte Photovoltaikprodukte (comité d’évaluation des produits photovoltaïques intégrés au bâti, CEIAB); die Rücknahme der Verpflichtung, Überdachungen in gutem Zustand abzunehmen, um vereinfachte gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen anzubringen; sowie die Schaffung der Möglichkeit, Solaranlagen auf Flachdächern auch schräg anzubringen (der bisherige Einspeisetarif gibt vor, dass die Anlagen parallel zum Dach angebracht werden müssen).

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