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Verabschiedung des Solarpakets und Klimaschutzgesetzes

Am 26. April verabschiedeten der Bundestag und der Bundesrat das Klimaschutzgesetz und das Solarpaket I. Die Klimaziele, die bereits in der vorangegangenen Fassung des Klimaschutzgesetzes definiert worden waren, wurden bestätigt. Eine der Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes, das im Juni 2023 vorgelegt wurde (siehe DFBEW-Artikel von Juli 2023), betrifft die Abschaffung der Sektorenziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Der Schwerpunkt wird künftig auf dem Ausblick auf künftige CO2-Reduktionen und der Einhaltung der sektorübergreifenden Gesamtziele liegen. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % und bis 2040 um 88 % zu senken. Das Solarpaket zielt darauf ab, die Photovoltaik auszubauen und gleichzeitig Bürokratie abzubauen. Das Paket sieht unter anderem vor, die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern und die Hürden für den Mieterstrom zu senken. Es zielt auch darauf ab, die Doppelnutzung von Flächen zu fördern, beispielsweise durch den Ausbau der Agri-PV.

Darüber hinaus haben am 3. April das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes zur Ausweisung von Beschleunigungszonen für Solar- und Windenergie vor. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz soll ebenfalls geändert werden, um die Genehmigungsverfahren in den Beschleunigungszonen zu erleichtern.

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