
Verabschiedung der Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes
Der Bundestag und der Bundesrat haben Anfang Juli die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen (Beschluss des Bundestages vom 2. Juli 2015 und Beschluss des Bundesrates vom 10. Juli 2015). Die offizielle Verkündung des Gesetzes soll im Laufe des Septembers erfolgen. Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit einiger Verspätung in nationales Recht um.
Die Richtlinie, die darauf abzielt, den Anteil ordnungsgemäß recycelter Elektrogeräte zu erhöhen und dadurch die Umwelt zu entlasten, beinhaltet unter anderem auch Bestimmungen zu Photovoltaiksystemen. Die Photovoltaikmodule unterliegen der Kategorie 4 „Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule“. Demnach müssen Hersteller und Importeure von Photovoltaikmodulen ihre Produkte bei der Stiftung EAR bis zum Beginn des vierten Kalendermonats nach Inkrafttreten des ElektroG registrieren und jeden Monat die in Verkehr gebrachten Mengen melden.