fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Start der neuen Photovoltaik-Ausschreibung für Dachanlagen über 100 kWp

Start der neuen Photovoltaik-Ausschreibung für Dachanlagen über 100 kWp

Nach dem Start der Ausschreibung für Photovoltaik-Großanlagen (auf Französisch) mit einer Leistung von mehr als 500 kWp Ende August hat die französische Regierung nun auch eine neue Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, Gewächshäusern, landwirtschaftlich genutzten Stallungen oder Hallen und Carports mit einer Leistung zwischen 100 kWp und 8 MWp veröffentlicht. Diese Ausschreibung umfasst ein Gesamtvolumen von 1.350 MW, das in neun Gebotsrunden zu je 150 MW versteigert wird. Diese finden jeweils in Abständen von etwa 4 Monaten statt, wobei die erste Gebotsrunde am 10. März 2017 endet. Alle weiteren Gebotszeiträume sowie das Lastenheft (auf Französisch) sind auf der Webseite (auf Französisch) der französischen Energieregulierungsbehörde (Commission de régulation de l’énergie, CRE) einzusehen.

Diese Ausschreibung teilt sich in zwei Unterkategorien auf, für die pro Runde jeweils 75 MW versteigert werden. Die erste Kategorie umfasst Anlagen über 100 kWp und unter 500 kWp, die eine garantierte Einspeisevergütung erhalten. Die zweite Kategorie richtet sich an Anlagen ab 500 kWp bis einschließlich 8 MWp, die über das neue Instrument der Direktvermarktung mit Marktprämie, das in Frankreich Ende Mai 2016 durch zwei Verordnungen eingeführt wurde (siehe Memo des DFBEW auf Deutsch zur Einführung der Direktvermarktung), gefördert werden. Die gebotenen Preise sind in diesen Fall Referenzpreise, auf deren Grundlage die Marktprämie berechnet wird, die die durch die Direktvermarktung erzielten Erlöse komplettiert. Carports sind in dieser zweiten Kategorie ausgeschlossen, da sie bereits Teil der Ausschreibung für Photovoltaik-Großanlagen (auf Französisch) sind.

Das Ranking der Gebote, die nach dem Pay-as-bid-Verfahren ausgewählt werden, erfolgt gemäß einem Benotungssystem mit maximal 100 Punkten. Der Preis zählt dabei 70 Punkte und die vereinfachte CO2-Bilanz 30 Punkte. Letztere bemisst sich anhand der Treibhausgasemissionen des Herstellungsprozesses der Photovoltaikmodule oder -folien. Für beide Auswahlkriterien gelten zudem zulässige Mindest- und Höchstwerte.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN