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Rheinland Pfalz und Saarland planen Nutzung von Grünland für PV-Anlagen

Seit Inkrafttreten des EEG 2017 können Bundesländer Flächen in einem sog. „benachteiligten Gebiet“ für Ausschreibungen freigeben – siehe § 37 Abs. 1 S. 3 i EEG 2017. Rheinland-Pfalz und Saarland planen derzeit die Öffnung von Grünlandflächen für PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe wurden von den beiden Bundesländern bereits vorgelegt. Der Verordnungsentwurf für das Bundesland Rheinland-Pfalz sieht eine Obergrenze von 50 MW pro Kalenderjahr vor. Dafür sollen Grünlandflächen (und keine Ackerflächen wie in Bayern oder Baden-Württemberg) in benachteiligten Gebieten zur Verfügung gestellt werden. Im Saarland sieht der Verordnungsentwurf die Bereitstellung von Grünland- sowie Ackerflächen in benachteiligten Gebieten für die Errichtung von bis zu 100 MW Freiflächenanlagen vor. Entsprechende Flächen müssen jedoch in der Karte „Freiflächenpotenzial für Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten im Saarland“ ausgewiesen werden.

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