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Neue Tarif-Erlasse für PV-Anlagen unter 100 kWc

Bisher waren die Tarife ähnlich für Photovoltaik-Anlagen mit einer Erzeugungskapazität unter 100 kWc im kontinentalen Gebiet Frankreichs und in den nicht vernetzten Zonen (d. h. Korsika und die Überseedepartements wie Guyana und die Inseln Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion). Seit Anfang Mai ist das nicht mehr der Fall. Am 4. Mai 2017 und am 9. Mai 2017 wurden Tariferlasse jeweils für die Nicht-vernetzten-Zonen (auf Französisch) und das kontinentale Gebiet Frankreichs (auf Französisch) veröffentlicht. Im Vergleich zu dem letzten Tariferlass vom 4. März 2011, wird zum ersten Mal unterschieden zwischen dem Gesamtverkauf und dem Überschussverkauf. Ein Einspeisungstarif und eine Investitionsprämie (entsprechend der Spitzenleistung) für den mit dem Überschussverkauf finanzierten Eigenverbrauch wurden eingeführt. Allerdings sind neue Regelungen bezüglich des Eigentums der PV-Anlagen in Kraft getreten. Ab jetzt werden alle Anlangen (sowohl Freiflächen- als auch Dachanlagen), die zu einer selben juristischen Person gehören oder, die in einem Umkreis von weniger als 100 Meter installiert wurden, als eine einzige Anlage betrachtet.

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