
Neue Anlagenregisterverordnung in Kraft getreten
Seit Inkrafttreten der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV), die wenige Tage auf das neue EEG Anfang August 2014 folgte, existiert in Deutschland ein Register, das bundesweit alle Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, sowie deren Erzeugungskapazitäten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zentral erfasst. Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen der BNetzA wie bisher bei Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder bei Direktvermarktung die neu installierte Leistung über das PV-Meldeportal, das später in dem neuen Anlagenregister aufgehen soll, melden. Gemäß der neuen Verordnung muss nun außerdem mitgeteilt werden, ob die Photovoltaikanlage über technische Vorrichtungen verfügt, die die Einspeiseleistung jederzeit abrufen und ferngesteuert reduzieren können. Sollte es sich um eine Freiflächenanlage handeln, muss zudem die durch sie in Anspruch genommene Fläche angegeben werden. Auch bei vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommenen Anlagen muss die BNetzA fortan über endgültige Stilllegungen bzw. jegliche Änderungen der installierten Leistung unterrichtet werden. Andernfalls droht eine Einstellung der Förderung.