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Mieterstromgesetz in Kraft getreten

Am 29. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Mit dem Mieterstromgesetz wird der Vermieter zukünftig auch eine Vergütung erhalten, wenn er den erzeugten Strom an seine Mieter verkauft. Als Mieter sind die Letztverbraucher bzw. Mieter zu betrachten, die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit dem Wohngebäude beliefert werden. Der Strom wird direkt auf dem Dach des Wohngebäudes erzeugt.

Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und wird zwischen 2,2 ct/kWh und 3,8 ct/kWh liegen. Der Mieterstromzuschlag wird aber auf 500 MW PV-Anlagen pro Jahr beschränkt. Trotzdem wird das Potenzial für Mieterstrom bis zu 3,8 Mio. Wohnungen laut ersten Prognosen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) umfassen. Das Gesetz wurde am 7. Juli vom Bundesrat verabschiedet und ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten.

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