Memo zum Recycling von Photovoltaikmodulen
Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) veröffentlicht ein Memo zum Thema:
Recycling von Photovoltaikmodulen in Deutschland und Frankreich:
Rechtsrahmen und Herausforderungen
Seit 2012 führt die Europäische Union Photovoltaikmodule auf der Liste der Elektro- und Elektronikgeräte, die dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen. Allerdings bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union im Jahr 2022 den Grundsatz der Nichtrückwirkung der entsprechenden Richtlinie. Daher sind die Hersteller nicht verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung von Abfällen aus Solarmodulen zu tragen, die vor 2012 auf den Markt gebracht wurden. Die Vermarktung von Photovoltaikmodulen hat jedoch schon lange vor diesem Datum begonnen, insbesondere in Deutschland, das beim Ausbau der Solarenergie eine Vorreiterrolle einnahm.
Dieses Memo behandelt folgende Fragen:
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für das Recycling in Deutschland und Frankreich?
- Wer ist für das Recycling alter Photovoltaikmodule verantwortlich?
- Wie ist die Recyclingbranche in Deutschland und Frankreich strukturiert?
- Welche Finanzierungsmodelle und Rentabilitätsbedingungen gelten für die Recyclingbranche?
