fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Grünes Licht der EU-Kommission für Mieterstrom

Grünes Licht der EU-Kommission für Mieterstrom

Am 20. November 2017 hat die Europäische Kommission die Förderung von Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt. Nachdem der Bundestag das Mieterstromgesetzt im Laufe des Sommers bereit verabschiedet hatte, kann die Förderung nun anlaufen. Ziel des Mieterstromgesetzes ist es, die Mieter direkt an der Energiewende zu beteiligen und die Energiewende in den Städten zu verstärken. In einer im Januar 2017 veröffentlichten Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführt worden ist, wurden bis zu 360.000 für Mieterstrom geeignete Wohngebäude mit rund 3,8 Millionen Wohnungen identifiziert. Die Anlagen könnten eine Mieterstromprämie von zw. 2,65 ct/kWh und 3,70 ct/kWh für den eigenverbrauchten Strom erhalten. Im September 2017 hatte das Deutsch-französische Büro für die Energiewende die französische Übersetzung eines Merkblattes vom Bundesverband Solar-Wirtschaft (BSW-Solar) zur EEG-Mieterstromförderung (originale Version auf Deutsch hier) veröffentlicht. Alle Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag werden in diesem Papier genau erklärt.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN