
Gewerbesteuersplitting für Solaranlagen
Der Bundestag hat am 25. Oktober im Rahmen der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2013 das so genannte verbesserte Gewerbesteuersplitting (§ 29 GewStG) auch auf Solaranlagen ausgeweitet. Damit werden zukünftig 70 % der Gewerbesteuereinnahmen in der Standortgemeinde einer Solaranlage und 30 % in der Gemeinde anfallen, in der die jeweilige Betreibergesellschaft der Solaranlage angesiedelt ist. Das Gewerbesteuersplitting war im Jahr 2009 für Windenergieanlagen eingeführt worden, die Solarbranche hatte sich seither dafür eingesetzt, dass es auch für größere Solarkraftwerke Anwendung findet. Mit der Neuregelung wird die Einnahmesituation von Standortkommunen deutlich verbessert. Dies lässt die Branche hoffen, dass die Ansiedlung von Freiflächenprojekten, die durch den deutschen Gesetzgeber bereits stark eingeschränkt worden ist, auf höhere Akzeptanz in den Kommunen stößt.