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Einigung bei der Photovoltaikförderung

Ende Juni hat der Deutsche Bundesrat, der den Vermittlungsausschuss nach Ablehnung eines vom Bundestag kommenden EEG-Gesetzesentwurfs angerufen hatte, die von diesem vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Infolgedessen tritt diese EEG-Änderung nun rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Sie umfasst Neuregelungen in den folgenden Bereichen:

- Neugestaltung der Vergütungsklassen und Größenbegrenzung
- Absenkung der Einspeisetarife zu 1. April 2012
- Übergangsbestimmungen für das Jahr 2012
- Verstetigung der Degression und Zubaukorridor
- zubauabhängige Steuerung
- neues Marktintegrationsmodell mit erstmaliger Anwendung ab 1. Januar 2014
- neue Definition des Inbetriebnahmebegriffs
- Förderung von Speichertechnologien
- Aufteilung der Umrüstungskosten für 50,2 Hz

Nähere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie in der Zusammenfassungder Koordinierungsstelle Erneuerbare Energien. Die Zusammenfassung des BSW-Solar gibt einen Überblick über die Änderungen dieses Gesetzes auf Deutsch.

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