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EEG-Reform: Was sich seit August 2014 für Solarstrom-Erzeuger geändert hat

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat ein Merkblatt zu den spezifischen Änderungen für Solarstrom-Erzeuger herausgebracht (das Merkblatt wird den Mitgliedern des DFBEE auch in französischer Übersetzung zur Verfügung gestellt).

Neben der stufenweisen Einführung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung mit Solarstrom – Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 10 kW sind davon ausgenommen – sind einige Solaranlagenbetreiber zudem von der verpflichtenden Direktvermarktung des erneuerbaren Stroms an der Börse betroffen, die das EEG ab sofort für Anlagen über 500 kW und ab 2016 für Anlagen ab 100 kW einführt. Diese erhalten eine Marktprämie, die die Differenz zur aktuell zugesprochenen Einspeisevergütung ausgleicht. Kleinere Solaranlagen haben weiterhin Anspruch auf eine garantierte Einspeisevergütung für eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Förderhöhe für Neuanlagen wird in Abhängigkeit eines Zielkorridors von jährlich 2.400-2.600 MW neu installierter Photovoltaik-Leistung festgelegt. Bei Marktflaute sinkt die Vergütung jedoch weniger schnell als bisher. Eine Übersichtstabelle des BSW-Solar informiert über die aktuellen Einspeisevergütungen sowie die Marktprämie. Die rund 1,4 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland, die bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz.

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