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EEG-Novelle zur Photovoltaik in Kraft getreten

Das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“, die so genannte PV-Novelle, wurde am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft getreten.

Neben der außerordentlichen Absenkung der Tarife zum 1. April 2012 umfasst sie eine Neugestaltung der Vergütungsklassen und eine Größenbegrenzung von 10 MW für den Tariferhalt. Ein neues Marktintegrationsmodell wird mit erstmaliger Anwendung ab dem 1. Januar 2014 eingeführt. Außerdem führt das neue EEG einen Förderdeckel für PV ein: Bei Erreichen der 52.000-MW-Marke, ursprünglich das minimale PV-Ausbauziel für Deutschland bis 2020, soll die Förderung für neue PV-Anlagen wegfallen.
Die PV-Einspeisetarife sinken dieses Jahr von Mai bis November 2012 jeden Monat um einen Prozent. Danach wird sich die Höhe der Absenkung wieder am hochgerechneten Photovoltaik-Zubau des Vorquartals orientieren.
Nähere Informationen zu den Neuregelungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums bzw. in der Zusammenfassung des BSW-Solar. Die Koordinierungsstelle stellt zudem für Ihre Mitglieder eine Zusammenfassung auf Französisch und im Bereich Übersetzungen ein Informationspapier zur Anwendung des Marktintegrationsmodells, das ab 2014 angewandt wird, auf Französisch und auf Deutsch bereit.

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