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Eckpunkte zur Öffnung der Photovoltaikausschreibungen für andere EU-Mitgliedstaaten vorgelegt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Eckpunktepapier zur Öffnung des Pilotausschreibungsverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für andere EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. Diese Öffnung ist in § 2 Abs. 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 1. August 2014 (EEG 2014) und der sich auf § 88 des EEG 2014 stützenden Verordnung der Bundesregierung zur Einführung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von Ende Januar 2015 vorgesehen. Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld der letzten Reform des EEG mit der EU-Kommission darauf verständigt, ab dem Jahr 2017 5 % der ausgeschriebenen jährlich zu installierenden Erneuerbare-Energien-Leistung für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen.

Dieses Eckpunktepapier bildet die Grundlage für die Ausarbeitung einer entsprechenden Verordnung für die Öffnung des Photovoltaik-Pilotausschreibungsverfahrens, und zwar zunächst für Dänemark und Luxemburg. Vorbehaltlich des Abschlusses einer verbindlichen völkerrechtlichen Vereinbarung mit diesen beiden Partnerländern, die das Prinzip der Gegenseitigkeit achtet, wonach auch eine Öffnung in vergleichbarem Umfang von Seiten der Partnerländer zu erfolgen hat, soll diese Verordnung noch in diesem Quartal in Kraft treten. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass der so erzeugte Strom einen Effekt auf den deutschen Strommarkt haben muss („physischer Import“)

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