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Clearingstelle EEG veröffentlicht Hinweis zu PV an Autobahnen

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar ihren Hinweis 2011/8 zu "PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern von Autobahnen oder Schienenwegen" beschlossen. Damit klärt die Clearingstelle zahlreiche Fragen, die zur Vergütungsfähigkeit von Solaranlagen auf Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen bestanden.
Der Hinweis widmet sich insbesondere den Fragen, ob auch Bundesstraßen Autobahnen im Sinne der Regelung sind, wie genau der „äußere Rand der befestigten Fahrbahn“ definiert ist, unter welchen Umständen auch stillgelegte Verkehrswege berücksichtigt werden können und ob mit nachträglichen Veränderungen im Verlauf des Verkehrswegs der Vergütungsanspruch entfallen kann.

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