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Bestätigung der PV-Einspeisetarife für das dritte Quartal 2012

Am 1. Januar 2013 wurde der Erlass vom 21. Dezember 2012 zu den Koeffizienten SN und VN, die die PV-Tarife des dritten Quartals 2012 festlegen, im französischen Amtsblatt veröffentlicht. Somit wurde die rechtliche Grundlage zur Anwendung des Einspeisetarifes für Solarstrom geschaffen, der mit PV-Anlagen produziert wurde, für die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2012 ein Netzanschluss beantragt wurde.

Das französische Umweltministerium hätte weiterhin bestätigt, dass es spätestens bis zum 15. Januar zwei neue PV-Erlasse veröffentlichen wolle. Der erste Erlass würde eine zum 1. Oktober 2012 rückwirkende Absenkung des Tarifes T5 betreffen, der zweite einen Bonus von 10% auf den jeweils geltenden Einspeisetarif für Solarstrom einführen, der mit in der EU hergestellten Modulen produziert wird.

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