
Bekanntgabe der Ergebnisse der dritten Runde der Photovoltaik-Pilotausschreibung
Am 11. Dezember 2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf ihrer Internetseite die Namen der Gewinner und die Standorte der bezuschlagten Projekte des dritten, am 1. Dezember 2015 beendeten, Gebotszeitraums der Photovoltaik-Pilotausschreibung bekanntgegeben. Diese Ausschreibung richtet sich an Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Leistung zwischen 100 kWp und 10 MWp. Für den dritten Gebotszeitraum mit einem ausgeschriebenen Volumen von 200 MWp wurden 43 Gebote mit einer Gesamtleistung von 204 MWp bezuschlagt.
Sie wurden aus 127 Projekten mit einem Gesamtvolumen von 562 MWp ausgewählt, wobei erstmals drei Gebote von Privatpersonen und zwei von Genossenschaften in die Endauswahl kamen. Darüber hinaus wurden auch drei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) bezuschlagt. 13 fehlerhafte Gebote wurden laut BNetzA ausgeschlossen. Da alle Gewinner bis zum 5. Januar 2015 ihre Zweitsicherheit hinterlegt hatten, war kein Nachrückverfahren notwendig.
Wie in der zweiten Runde wendet die BNetzA nun erneut das Uniform-Pricing-Verfahren (Einheitspreisverfahren) an, bevor sie nächstes Jahr wieder zum Pay-as-bid-Verfahren zurückkehrt. Dieses Mal lag der im Voraus festgelegte zulässige Höchstwert bei 11,09 ct/kWh, wobei sich der Referenzwert, der allen endgültig bezuschlagten Projekten zugewiesen und durch die BNetzA am 6. Januar 2016 verkündet wurde, auf 8,0 ct/kWh beläuft. Dieser Referenzwert entspricht dem höchsten von den endgültigen Gewinnern, die rechtzeitig ihre Zweitsicherheit hinterlegt haben, gebotenen Referenzwert. Der endgültige Zuschlagswert der zweiten Gebotsrunde betrug noch 8,49 ct/kWh. Angesichts dieser ziemlich niedrigen Werte hat die BNetzA eine gewisse Skepsis zum Ausdruck gebracht, was die Realisierung dieser Projekte anbelangt
Wegen der zahlreichen nicht bezuschlagten Gebote und des rückläufigen Photovoltaikzubaus, der merklich unter dem von der Bundesregierung angestrebten jährlichen Zubauziel von 2500 MWp liegt, hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erneut eine Verdoppelung des ausgeschriebenen Volumens sowie eine Ausweitung der zulässigen Flächen gefordert. Im Jahr 2015 betrug der Photovoltaikzubau laut neuesten Erhebungen der BNetzA rund 1,46 GWp, die sich auf ca. 51.000 neue Anlagen verteilten (32,5 % weniger Anlagen als im Jahr 2014).
Für eine erste Gesamtbewertung der drei im Jahr 2015 durchgeführten Runden der Pilotausschreibung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Bericht verfasst, der sich auf eine Auswertung der BNetzA stützt und Empfehlungen für zukünftige Ausschreibungen, insbesondere im Hinblick auf die für dieses Jahr geplante EEG-Reform, abgibt. Das Bundeskabinett hat diesen Bericht Mitte Januar verabschiedet.
Die nächste Gebotsrunde der Photovoltaik-Pilotausschreibung, für die ein Volumen von 125 MWp vorgesehen ist, wird am 1. April 2016 enden. Wann sie eröffnet wird, ist allerdings noch nicht bekannt.