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Ausschreibungen für PV-Anlagen: Lastenheft und Bekanntmachung veröffentlicht

Am 1. August hat die französische Regierung das Lastenheft für das „vereinfachte Ausschreibungsverfahren“ für PV-Anlagen auf Gebäuden und einer Leistung von 100 bis 250 kW (entspricht einer Fläche zwischen 1.000 m² und 2.500 m² PV-Paneelen) veröffentlicht.

Einziges Vergabekriterium ist der vom Anbieter vorgeschlagene Preis pro kWh eingespeisten Strom. Zudem müssen vom Bieter Rücklagen für Recycling-Maßnahmen nach Betriebsende gebildet und Qualitätsstandards erfüllt werden. Insgesamt sollen in den nächsten zwei Jahren 300 MW Leistung von der französischen Regierung über die Ausschreibung gesichert werden, davon 120 MW im März-April 2012 und anschließend 30 MW pro Quartal. Angebote müssen in elektronischer Form auf der Internetseite der französischen Regulierungsbehörde Commission de régulation de l'énergie (CRE) abgegeben werden. Alle Details zur Ausschreibung, inklusive Fragen und Antworten zum Verfahren, können (demnächst) auf der Internetseite der CRE abgefragt werden.


Am 30. Juli wurde darüber hinaus auf der europäischen Datenbank TED die Bekanntmachung zur Ausschreibung für Anlagen einer Leistung über 250 kW und Freiflächenanlagen veröffentlicht. Das entsprechende Lastenheft soll am 15. September 2011 von der französischen Regierung veröffentlicht werden.

Ziel der Regierung ist eine neu installierte Leistung von 900 MW bis 2015. In einer ersten Runde werden 450 MW ausgeschrieben, was dem Zielvolumen von zweieinhalb Jahren entspricht. Für die restliche Leistung wird eine zweite Ausschreibungsrunde stattfinden.

Mehrere Kriterien werden bei dieser „klassischen“ Ausschreibung angesetzt: angebotener Preis, Einbeziehung von Naturschutzkriterien, innovative Technologien, Zeitspanne bis zum Bau der Anlage. Zudem werden strenge Vorgaben zu Recycling und Qualitätsnachweisen (ISO-Zertifizierungen) gemacht. Flächen mit geringer Nutzungskonkurrenz, z.B. Konversionsflächen, werden bevorzugt, damit Biodiversität, Landwirtschaft und Waldgebiete geschützt bleiben.

Die französische Regierung hat für diese Ausschreibung drei Anlagen-Kategorien geschaffen, die im Lastenheft (dessen Entwurf im Juni schon zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht wurde) ihrerseits wieder in Unter-Kategorien aufgeteilt werden sollen.

1.   Anlagen auf Gebäuden (maximale Gesamtleistung von 50 MW).

2.   Anlagen, die innovative Technologien verwenden (maximale Gesamtleistung von 237,5 MW). Dabei sind mehrere Posten je Technologieart vorgesehen: konzentrierte Photovoltaik, Anlagen mit Nachführsystemen, Anlagen in den französischen Überseegebieten mit Speicherlösungen sowie konzentrierte Solarthermie.

3.   Anlagen, die erprobte Technologien verwenden (maximale Gesamtleistung von 162,5 MW).

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