
Anhebung der Einspeisevergütungen für Photovoltaik und Biogas sowie Verdopplung des PV-Ausschreibungsvolumens
Im Rahmen der Vorstellung des Landwirtschaftsförderprogramms der französischen Regierung am 23. Juli 2015 hat die französische Ministerin für Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, eine Änderung der Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaik- und Biogasanlagen mittels Ministerialerlass, der sich derzeit noch in Ausarbeitung befindet, angekündigt.
In der entsprechenden Pressemitteilung (auf Französisch) hat die Ministerin eine weitere Anhebung der Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von weniger als 100 kWp versprochen. Nachdem diese Tarife bereits am 1. Juli 2015 rückwirkend zum 1. April 2015 angepasst worden waren, dürften diese nun erneut erhöht werden, sodass die Einspeisevergütungen letztendlich um insgesamt 10 % hochgesetzt würden. Die Vergütung würde sich demnach auf 14,70 ct/kWh für Photovoltaikanlagen zwischen 0 und 36 kWp sowie auf 13,96 ct/kWh für jene bis 100 kWp belaufen.
Ségolène Royal hat außerdem angekündigt, das Volumen der im vergangenen März eingeleiteten Ausschreibung für Photovoltaikanlagen im Leistungssegment 100 bis 250 kWp zu verdoppeln, wobei eine Ausweitung auf Projekte mit einer Leistung von bis zu 500 kWp ab der nächsten Ausschreibung in Erwägung gezogen wird. In jeder Gebotsrunde einschließlich der am 15. September 2015 endenden würden damit anstelle von 40 MWp nun 80 MWp ausgeschrieben.
Eine weitere Maßnahme, die in diesem Zusammenhang bekannt gegeben wurde, ist die Absenkung der Netzanschlusskosten von Photovoltaikanlagen für weit abseits der Stromnetzinfrastruktur gelegene Viehzüchter, die durch eine Kostenaufteilung erzielt werden soll.
Im Bereich der kleineren und mittleren Biogas-KWK-Anlagen ist ebenfalls eine Vergütungserhöhung vorgesehen, wobei diese bereits bestehende als auch neu in Betrieb genommene Anlagen umfassen wird. Sie wird entsprechend der Anlagengröße und der verwendeten Substrate zwischen 10 % und 20 % liegen. Darüber hinaus wird die Netzeinspeiseprämie für Biogas auf tierische Exkremente als eingebrachte Substrate ausgeweitet werden.