Verabschiedung des NZIA und der Verordnung zu Methanemissionen
Der Rat der EU hat am 27. Mai zwei Verordnungen zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie sowie des Energiesektors verabschiedet. Die europäische Industrie war laut Eurostat (auf Englisch) im Jahr 2022 zu 50,5 % von fossilen Energieträgern abhängig.
Die erste Verordnung, die Netto-Null-Industrie-Verordnung (Net-Zero Industry Act, NZIA), ist ein wesentlicher Bestandteil des Grünen Deals. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit, beispielsweise von PV-Modulen, Windturbinen, Batterien und Wärmepumpen, stärken und einen schnellen Übergang zur Klimaneutralität unterstützen (Pressemitteilung). Genehmigungsverfahren für strategische Projekte sollen vereinfacht, der Zugang zu Märkten (insbesondere zu öffentlichen Aufträgen) für strategische Technologieprodukte erleichtert, die Kompetenzen der Arbeitskräfte in den entsprechenden Sektoren verbessert und eine europäische Plattform zur Koordinierung der EU-Maßnahmen geschaffen werden. Das übergeordnete Ziel besteht darin, dass die EU bis 2030 40 % ihres jährlichen Bedarfs an Netto-Null-Technologien selbst deckt und bis 2040 15 % der weltweiten Produktion abdeckt. Das Europäische Parlament hatte die Verordnung bereits am 25. April gebilligt (Pressemitteilung). Sie wird am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Das DFBEW organisiert am 27. Juni gemeinsam mit der französischen Botschaft einen Politischen Abend zum Thema Energiewende und NZIA in Berlin.
Die zweite verabschiedete Verordnung (auf Englisch) betrifft die Nachverfolgung und Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor (Pressemitteilung). Methan (CH4) erwärmt das Klima 30-mal stärker als CO2 (über einen Zeitraum von 100 Jahren) und ist das zweitschädlichste Treibhausgas. Der Verordnungstext hebt zudem den erheblichen Beitrag von Methan zur Luftverschmutzung in Europa mit direkten Auswirkungen auf die Gesundheit hervor. Wie in der vorläufigen Vereinbarung vorgesehen (siehe DFBEW-Artikel von Dezember 2023), wird die Überwachung und Meldung von Emissionen verschärft. Betreiber werden verpflichtet, Lecks zu finden und zu reparieren. Die Vorschriften sehen außerdem ab 2025 ein Verbot des Ausblasens und Abfackelns von Methan vor, mit Ausnahmen im Falle von Notfällen oder Betriebsstörungen. Das EU-Parlament hatte dieser Verordnung bereits am 10. April zugestimmt (Pressemitteilung, auf Englisch). Sie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.