NZIA: Die Kommission veröffentlicht neue Rechtsakte
Die Europäische Kommission hat am 23. Mai neue Rechtsakte zur Netto-Null-Industrie-Verordnung (Net-Zero Industry Act, NZIA; Pressemitteilung) verabschiedet, um die EU-Industrie beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen. Diese Regelungen klären, welche Fertigungsprojekte von spezifischen NZIA-Bestimmungen profitieren können, etwa bei Genehmigungen und strategischem Projektstatus.
Die neuen Bestimmungen umfassen die Definition und Kommunikation über die Anteile des Angebots von Komponenten für Netto-Null-Technologien, Regeln für nicht-preisliche Kriterien bei Auktionen für erneuerbare Energien, sowie Kriterien für strategische Projekte. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen 30 % der Ausschreibungsvolumen (oder 6 GW pro Jahr je EU-Land) neue Kriterien, wie verantwortliche Unternehmensführung, Cybersicherheit und Nachhaltigkeitsbeiträge, berücksichtigen. Ein wichtiger Aspekt ist das sogenannte Resilienz-Kriterium, das bei öffentlichen Beschaffungen und Ausschreibungen angewendet werden muss, wenn übermäßige Abhängigkeit von einer einzigen Versorgungsquelle besteht. Dadurch sollen Behörden nicht mehr nur das günstigste Angebot wählen, sondern auch die Lieferketten-Resilienz bewerten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die EU-Fertigung von Netto-Null-Technologien zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Clean-Tech-Industrie zu fördern.
