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Verabschiedung des ersten Teils des Entwurfs des Staatshaushalts 2023

Der erste Teil des Entwurfs des Staatshaushalts (Projet de loi finances, PLF, auf Französisch) für das Jahr 2023, den Wirtschaftsminister Bruno Le Maire am 26. September vorgelegt hatte, wurde am 24. Oktober ohne Abstimmung in der Nationalversammlung verabschiedet, nach einer Berufung der Regierung auf Artikel 49.3 der Verfassung. Dieser Artikel ermöglicht die Verabschiedung eines Textes ohne Abstimmung in der Nationalversammlung, solange die Abgeordneten keinem Misstrauensantrag mehrheitlich zustimmen. Die zwei Misstrauensanträge, die von den Parteien NUPES und RN eingereicht wurden, um die Verabschiedung des Textes zu verhindern, wurden abgelehnt.

Im ersten Teil des Gesetzentwurfs (auf Französisch), der der Erhebung und Bewertung der Staatseinnahmen gewidmet ist, wurden rund 100 Änderungsanträge beibehalten. Einer davon betrifft die Umsetzung des europäischen Beitragsmechanismus für Stromerzeuger und sieht vor, dass ein Teil der Einnahmen der Stromerzeuger (mit Ausnahme von Wasserkraft und Speicherung) ausgezahlt werden soll, wenn der Strom zu einem Preis von über 180 €/MWh verkauft wird. Die Regierung schätzt die Einnahmen aus dieser Maßnahme auf 7 Mrd. €. Ein weiterer Artikel sieht die Einführung einer befristeten Solidaritätsabgabe für die Sektoren Bergbau, Erdölraffination und Kokerei vor. Die Prüfung des zweiten Teils des Gesetzentwurfs, der sich mit den Staatsausgaben befasst, wird zwischen dem 27. Oktober und dem 14. November 2022 stattfinden.

Als Anhang zum Entwurf des Staatshaushalts wurde am 11. Oktober auch die dritte Ausgabe des „Grünen Haushalts“ (budget vert, auf Französisch) vorgestellt, mit dem die Auswirkungen des Staatshaushalts auf die Umwelt gemessen werden. Dieser identifiziert 33,9 Mrd. € an umweltfreundlichen Ausgaben, 10,7 Mrd. € an umweltschädlichen Ausgaben und 2,3 Mrd. € an gemischten Ausgaben. Zu den als „grün“ identifizierten Ausgaben gehören unter anderem die im Investitionsplan France 2030 (auf Französisch) vorgesehenen Ausgaben, die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zur Finanzierung sauberer Mobilität, zum ökologischen Wandel der Gebietskörperschaften oder auch das Konjunkturpaket für 2023. Die als umweltschädlich eingestuften Ausgaben entsprechen unter anderem dem Nettobeitrag des Staatshaushalts zum Energiepreisdeckel für Gas und Strom, der im Entwurf des Staatshaushalts 2023 vorgesehen ist (siehe DFBEW-Newsletter von Oktober 2022).

 

 

Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe November 2022.

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