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Ende der Regierung Barnier und ungewisse Zukunft des Haushalts 2025

Am Montag, den 2. Dezember, nutzte Michel Barnier den Artikel 49.3 der Verfassung (auf Französisch), um den Entwurf des Gesetzes zur Finanzierung der Sozialversicherung (Projet de loi de financement de la Sécurité sociale, PLFSS, auf Französisch) ohne Abstimmung im französischen Parlament (Assemblée Nationale) zu verabschieden. Dieser Text, der neben dem Entwurf des Haushaltsgesetzes (Projet de loi de finances, PLF) und dem Entwurf des Haushaltsgesetzes zum Ende der Haushaltsführung (Projet de loi de finances de fin de gestion, PLFFG), Bestandteil des Haushaltsplans 2025 ist, war während der Verhandlung des Entwurfs zwischen den beiden gesetzgebenden Kammern und im Rahmen eines Vermittlungsausschuss (Commission mixte paritaire) Gegenstand von Diskussionen gewesen. Ziel dieser Texte war es, der Regierung nach, die Verschuldung Frankreichs in 2025 um 60 Mrd. € zu senken (siehe DFBEW-Artikel von November 2024). Allerdings hatte sich die Lage bereits am 12. November angespannt, nachdem der erste Teil des PLF, der sich mit den Einnahmen befasste, im Parlament abgelehnt worden war (abgelehnter Gesetzesentwurf, auf Französisch).

Die Nutzung des Artikels 49.3 führte zur Einreichung von zwei Misstrauensanträgen. Der erste Antrag (auf Französisch) wurde von den vier linken Parteien, der Sozialistischen Partei (Parti socialiste), der Kommunistischen Partei (Parti communiste), den Grünen (Les Écologistes) und La France Insoumise, die sich zur Neuen Volksfront” (Nouveau Front Populaire, NFP) zusammengeschlossen haben, eingebracht, der zweite (auf Französisch) von dem rechten Rassemblement National (RN). Am Mittwoch, den 4. Dezember, wurde der Antrag der NFP mit der angekündigten Unterstützung des RN mit 331 Stimmen angenommen (Analyse der Abstimmung, auf Französisch), 288 Stimmen wurden mindestens benötigt. Diese Annahme bedeutet das Ende der Regierung Barnier, die damit ihren Rücktritt erklärt. Eine neue Regierung muss in Kürze gebildet werden.

Diese politische Krise setzt das Verfahren zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2025 aus, der derzeit geprüft wurde. Wenn bis zum 31. Dezember 2024 kein Haushalt verabschiedet wird, kann es zu einer Blockade der öffentlichen Institutionen kommen. Um das zu verhindern, sind mehrere Lösungen denkbar. Die Vorlage eines Sonderfinanzgesetzentwurfs (Informationsblatt, auf Französisch) könnte, wenn er angenommen wird, die Fortschreibung des Haushalts 2024 für das Jahr 2025 ermöglichen. Die Regierung könnte auch auf Artikel 47 der Verfassung (auf Französisch) zurückgreifen, der die Verabschiedung des Haushalts per Verordnung erlaubt, wenn im Parlament keine Einigung innerhalb einer bestimmten Zeit erzielt werden kann.

Die Finanzierung mehrerer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende beruht auf denen im Rahmen des PLF vorgesehenen Zuteilungen. Der ursprüngliche Entwurf sah unter anderem eine Kürzung der Subventionen für den Kauf von Elektroautos und für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (MaPrimeRénov, siehe DFBEW-Hintergrundpapier), eine Erhöhung der Stromsteuer und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Gasheizungen vor. Der Entwurf enthielt ebenfalls einen Artikel zur Neugestaltung des ARENH-Mechanismus.

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