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Kohleausstieg: Neue Ausschreibung, Prüfverfahren der EU-Kommission, antizipierte Folgen

Die BNetzA hat die dritte Ausschreibungsrunde für die Abschaltung von Steinkohlekraftwerken gestartet (Gebotstermin 30. April). Es sind 2.481 MW bei einem Höchstpreis von 155.000 €/MW ausgeschrieben. Die entsprechenden Abschaltungen sollen bis Ende 2022 erfolgen. Während der Steinkohleausstieg mittels Ausschreibungen als beihilferechtlich unbedenklich eingestuft wurde, hat die EU-Kommission am 2. März in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, die Entschädigungszahlungen an die Betreiber von Braunkohlekraftwerken in Höhe von insgesamt 4,35 Mrd. € überprüfen zu wollen. Dabei gehe es nicht um die Zahlungen an sich, sondern um die Angemessenheit deren Höhe.

Laut einer Analyse des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) könnte der bis 2038 vorgesehene Kohleausstieg Deutschlands, angesichts einer Erhöhung der EU-Klimaziele und eines wahrscheinlichen Anstieges der CO2-Preise im europäischen Emissionshandel, bereits zu Beginn der 30er Jahre weitgehend abgeschlossen sein. Diese fehlenden Kapazitäten müssten laut den Autoren durch Gaskraftwerke und einen ambitionierteren Zubau von Photovoltaik- und Windenergiekapazitäten ausgeglichen werden. Auch eine Studie (auf Englisch) von Aurora Energy Research betont, dass bei einem stetig steigenden EE-Anteil am Energiemix bis 2050 zwischen 5 und 10 GW an flexibler Kraftwerksleistung zugebaut werden müsste, um die Versorgungssicherheit in Deutschland auch bei extremen Wetterlagen aufrechtzuerhalten. Solche Anlagen würden nur für wenige Stunden im Jahr benötigt und seien daher erst bei sehr hohen Strompreisen ab 10.000 €/MWh rentabel zu betreiben.

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