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Klima- und Resilienzgesetz verabschiedet

Das französische Parlament hat überraschend bereits am 20. Juli das sogenannte Klima- und Resilienzgesetz verabschiedet (Pressemitteilung, auf Französisch). Es wurde am 24. August im offiziellen Amtsblatt (auf Französisch) veröffentlicht. Vorausgegangen war die mit neun Stunden bisher längste Sitzung der sogenannten gemischten paritätischen Kommission (Commission mixte paritaire), die zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der beiden Parlamentskammern besteht. Mit dem Gesetz sollte ein Teil der insgesamt 146 Vorschläge des Bürgerkonvents für das Klima (Convention citoyenne pour le climat), die im Juni 2020 veröffentlicht wurden, gesetzlich festgeschrieben werden (Pressemitteilung zu den Ergebnissen des Bürgerkonvents, auf Französisch). Das Gesetz enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Werbeverbot für fossile Energien
  • Werbeverbot für PKW mit einem Emissionswert über 123 g CO2 pro km (ab 2028)
  • Möglichkeit für Regionen, ab 2024 eine Steuer auf Straßengüterverkehr zu erheben
  • Schrittweiser Abbau des Diesel-Steuervorteils im Straßengüterverkehr bis 2030
  • Obligatorische Einführung von Verkehrs-Umweltzonen (Zones à faibles émissions) in Städten mit mehr als 150 000 Einwohnern bis 2025
  • Verbot von Inlandsflügen, wenn für die Strecke mehrmals am Tag eine direkte Zugverbindung unter zweieinhalb Stunden besteht
  • Ab 2025 dürfen keine Wohnungen der Effizienzklasse G, ab 2028 keine Wohnungen der Effizienzklasse F mehr vermietet werden

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