fullscreen
X

 

Mitgliederbereich

> > > > Haushaltspläne vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig beurteilt

Haushaltspläne vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig beurteilt

In einer Pressemitteilung vom 15. November erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung von 60 Mrd. € aus den nicht genutzten Geldern der Covid-19-Krise des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für rechtswidrig. Das BVerfG gibt somit dem Einspruch gegen einen Beschluss des deutschen Parlamentes aus dem Jahr 2022 über den Haushalt 2021 mit der Begründung statt, dass dieser Beschluss nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Entscheidung des BVerfG beruht auf drei Gründen. Einerseits dürfen die Mittel, die ausnahmsweise zur Bewältigung einer Notsituation - der Gesundheitskrise - freigegeben wurden, nicht für andere Zwecke verwendet werden. Andererseits können Sonderfonds für Notsituationen nicht auf zukünftige Haushaltsjahre umverteilt werden. Diese beiden Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein, damit die Schuldenbremse, die die neuen öffentlichen Kreditaufnahmen auf jährlich 0,35 % des BIP pro Jahr begrenzt, umgangen werden kann. Darüber hinaus bemängelt das BVerfG, dass der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans erst nach Ende des Haushaltsjahres 2021 angenommen wurde. Infolge dieses Urteils erklärten der Bundeskanzler Olaf Scholz und der Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass der KTF bis zu seiner Überprüfung eingefroren werde. Das Ziel dieses Fonds ist es, Investitionen im Bereich der Energiewende anzuregen (siehe DFBEW-Artikel vom September 2023). Für 2024 sind Ausgaben in Höhe von 57 Mrd. € geplant, davon 18,8 Mrd. € im Gebäudesektor zur Sanierung und Auswechslung von Heizungen. Der KTF umfasst insgesamt 211,8 Mrd. € an geplanten Ausgaben zwischen 2024 und 2027 und wird unter anderem durch Einnahmen aus dem nationalen CO2-Emissionshandel finanziert (Pressemitteilung). Die Bundesregierung muss nun neue Finanzierungsmöglichkeiten finden, um ihre Klimaschutz-Zusagen einhalten zu können. In einer am 27. November veröffentlichte Pressemitteilung des Bundesfinanzministerium hat die Bundesregierung die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 verkündet. Es soll auch für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notsituation beschlossen werden, was eine höhere Aufnahme von Schulden ermögliche. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundestags.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN