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Europäische Kommission genehmigt Steinkohle-Ausstieg – Prüfverfahren bei Braunkohle

Die Europäische Kommission hat am 25. November die Vereinbarkeit des geplanten Steinkohle-Ausstiegs Deutschlands mit dem europäischen Beihilferecht bestätigt (Pressemitteilung des BMWi). Bis 2027 haben Betreiber von Steinkohlekraftwerken die Möglichkeit, über ein Ausschreibungssystem finanzielle Entschädigungen für deren Abschaltung zu erhalten. Die bezuschlagten Summen nehmen bis 2027 immer weiter ab, um Anreize für einen raschen Ausstieg zu schaffen. Nach 2027 werden keine Entschädigungen mehr gezahlt.

Nach erfolgter Genehmigung durch die Kommission konnte die BNetzA am 1. Dezember die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde bekanntgeben (Pressemitteilung). Die ausgeschriebene Menge von 4 GW an Anlagenleistung, die bei erfolgreichem Zuschlag zum 1. Januar 2021 ihren Strom nicht mehr am Markt anbieten dürfen, war dabei deutlich überzeichnet. 11 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4,8 GW erhielten einen Zuschlag, der Durchschnittspreis lag bei 66.259 € pro MW. Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nun, ob die bezuschlagten Anlagen systemrelevant seien. In diesem Fall würden die Anlagen gegebenenfalls in die Netzreserve überführt, wo sie in kritischen Situationen zur Verfügung stünden.

Beim Ausstieg aus der Braunkohle ist ein anderes Verfahren vorgesehen: Hier soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Kraftwerksbetreibern geschlossen werden, in dem ein fester Fahrplan zur Abschaltung sowie fixe Entschädigungszahlungen enthalten sind. Die Kompatibilität dieses Vorgehens mit dem EU-Beihilferecht soll nun von der Kommission im Rahmen eines förmlichen Prüfverfahrens untersucht werden. Laut BMWi hat dies jedoch keinen Einfluss auf den Abschaltungsfahrplan: Die ersten Braunkohlekraftwerkskapazitäten sollen demnach wie geplant zum 31. Dezember 2020 vom Netz gehen.

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