fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für delegierten Rechtsakt zur Taxonomie

EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für delegierten Rechtsakt zur Taxonomie

Am 2. Februar veröffentliche die Europäische Kommission den finalen Vorschlag für den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung für bestimmte Gas- und Kernergieaktivitäten (Pressemitteilung). Der vorgeschlagene Text stuft sowohl fossile Gase als auch Kernenergie unter bestimmten Bedingungen als „grüne Übergangstätigkeiten“ gemäß Artikel 10 (2) der Taxonomieverordnung ein. Diese Tätigkeiten gelten als grün, (1) wenn es keine technologisch und wirtschaftlich durchführbare kohlenstoffarmen Alternativen gibt (das Emissionsniveau muss das beste in dem jeweiligen Sektor sein), (2) wenn sie die Entwicklung kohlenstoffarmer Alternativen nicht behindern und (3) nicht zu gestrandeten Vermögenswerten (stranded assets) führen. Anders als bei den restlichen technischen Kriterien gab es keine Möglichkeit für die Öffentlichkeit, den delegierten Rechtsakt zu bewerten. Die Plattform für nachhaltige Finanzen, ein beratendes Greium der Europäischen Kommission, sowie die EU-Mitgliedstaaten konnten jedoch bis 18. Januar Stellung zu dem Vorschlag beziehen. Die Bundesregierung lehnte in ihrer Stellungnahme die Einstufung von Kernenergie als nachhaltige Aktivität ab und formulierte Präzisierungshinweise für die Grenzwerte von Gaskraftwerken zur Förderung des Übergangs zu emissionsarmen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff (Pressemitteilung). In einer am Montag, den 24. Januar, veröffentlichten Stellungnahme (auf Englisch) vertrat die Plattform für nachhaltige Finanzen die Auffassung, dass fossile Gase und Kernenergie unter den derzeitigen Umständen nicht als grüne Übergangstätigkeiten angesehen werden könnten.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN