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Eröffnungsbilanz des Bundesministers für Wirtschaft und Klima

Deutschland hat seine Klimaziele für 2021 nicht erreicht: Aufgrund der wirtschaftlichen Erholung und der geringen Produktion von erneuerbaren Energien stiegen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2020 um 4 %. Diese Zahlen präsentierte der neue Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in seiner Eröffnungsbilanz am 11. Januar auf. Er gehe davon aus, dass auch die für 2022 und 2023 gesetzten Ziele nicht erreicht werden.

Um den Trend umzukehren erläuterte Habeck die Ziele und ersten Maßnahmen, die sein Ministerium plant umzusetzen. Um bis 2045 klimaneutral zu werden und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % zu senken, sollen die Emissionen bis 2030 jährlich um 36 bis 41 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente sinken (im letzten Jahrzehnt lag der Durchschnitt bei 15 Mio. Tonnen pro Jahr). Die Eröffnungsbilanz diente als Startschuss für ein Klimaschutz-Sofortprogramm. Die notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen müssten bis Ende 2022 verabschiedet werden, damit sie ab 2023 in Kraft treten könnten. Zu den ersten angekündigten Maßnahmen gehören:

  • Aufnahme des Ziels von 80 % erneuerbarer Stromerzeugung bis 2030 in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien einem übergeordneten öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dient
  • Einführung eines Solarbeschleunigungspakets, um bis 2030 eine installierte PV-Leistung von 200 GW zu erreichen
  • Einführung eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land, u.a. durch eine Reservierung von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie
  • Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023
  • Einführung von CO2-Differenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation der Industrie
  • Überarbeitung der nationalen Wasserstoffstrategie und Einführung zusätzlicher Förderprogramme

In diesem Rahmen wurde auch die Wärme- und Effizienzstrategie vorgestellt. Bis 2030 sollen 50 % der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 erreichen zu können, soll eine neue Gebäudestrategie erarbeitet werden. Weiterhin sollen die kommunale Wärmeplanung sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau von Wärmenetzen vorangetrieben werden. Auch das Gebäudeenergiegesetz soll überarbeitet werden. Ab 2025 sollen neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Außerdem soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude auf diese neuen Vorgaben angepasst werden.

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