fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Energiepreise: Bundestag verabschiedet Abwehrschirm

Energiepreise: Bundestag verabschiedet Abwehrschirm

Am 21. Oktober hat der Bundestag einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Mrd. € verabschiedet (Pressemitteilung). Mit diesen Mitteln sollen die Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise für Haushaltskunden und Unternehmen abgemildert werden. Für seine Finanzierung nahm das Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds an. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem eine Gas- und Strompreisbremse sowie Hilfen für Unternehmen, die durch die Krise in Schwierigkeiten geraten sind (Pressemitteilung).

Laut Bundesrechnungshof sei die Form der Finanzierung durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds problematisch (Bericht). Es wird unter anderem kritisiert, dass die Kreditaufnahme gegen den Grundsatz der Jährlichkeit verstoße, da die Kredite auf Vorrat aufgenommen würden. Weiterhin verstärke die Etatisierung der Mittel in einem Sondervermögen die Intransparenz, die beim Bundeshaushaltsplan bestehe. Der Bundesrat hat der Finanzierung des Abwehrschirms am 28. Oktober zugestimmt (Tagesordnung).

Außerdem haben sich Bund und Länder am Mittwoch, den 2. November, auf die geplante Höhe der Strom- und Gaspreisbremsen geeinigt (siehe DFBEW-Newsletter von Oktober 2022). Nach den Informationen, die nach der Bund-Länder-Konferenz bekannt gegeben wurden, sollen die Strom- und Gaspreise für Privathaushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen ab 2023 auf jeweils 40 ct/kWh und 12 ct/kWh gedeckelt werden. Für den Strom würde die Bremse für einen Jahresverbrauch von 80 % des Vorjahres angewendet.

 

Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe November 2022.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN