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Ende der Koalition: Vorgezogene Bundestagswahlen im Februar 2025

Nach der Ankündigung des Koalitionsendes am 6. November (siehe DFBEW-Artikel von November 2024) hat Bundeskanzler Olaf Scholz eine Vertrauensfrage im Bundestag angekündigt. Diese wird am 16. Dezember stattfinden (Mitteilung). Die Sozialdemokratische Partei des Kanzlers und die Grünen haben nun keine Mehrheit mehr im Bundestag und das Vertrauensvotum wird höchstwahrscheinlich zu vorgezogenen Wahlen führen, die am 23. Februar 2025 stattfinden sollen. Am 13. November hat Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag die Abgeordneten aufgefordert, eine Reihe von Gesetzentwürfen noch vor den vorgezogenen Wahlen zu verabschieden, darunter solche zur Einkommensteuer oder im Zusammenhang mit der Wachstumsinitiative der Regierung (siehe DFBEW-Artikel vom Juli 2024). Die Zukunft einiger energie- und klimapolitischer Gesetze ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips noch offen, darüber hinaus werden laufende Gesetzesvorhaben nicht automatisch von einem neu gewählten Bundestag übernommen. So wurde beispielsweise das Nachtragshaushaltsgesetz für 2024, mit dem der zusätzliche Bedarf, insbesondere für die Finanzierung erneuerbarer Energien, gedeckt werden soll, noch nicht verabschiedet (Rede von Jörg Kukies). Auch ein Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der am 13. November im Bundeskabinett verabschiedet wurde, muss dem Bundestag noch vorgelegt werden (Pressemitteilung). Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, einige Bestimmungen in Bezug auf die Endkundenmärkte anzupassen, Regelungen zum Ausbau und zur Regulierung der Netze zu ändern und den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen. Das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), dessen Entwurf im September zur Konsultation vorgelegt wurde (siehe DFBEW-Artikel vom Oktober 2024), wurde noch nicht vom Kabinett verabschiedet.

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