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Maßnahmen zur Beschleunigung der Wärmewende

Das Bundeskabinett hat am 4. September mehrere Beschleunigungsmaßnahmen für die Umsetzung der Wärmewende beschlossen (Pressemitteilung). Diese sind Teil der bereits im Juli vorgestellten Wachstumsinitiative der Bundesregierung (siehe DFBEW-Artikel von Juli 2024). Die Maßnahmen betreffen Geothermieanlagen, Wärmepumpen sowie Wärmespeicher und werden über verschiedene Gesetzesänderungen umgesetzt. Mit einem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), das aktuell im Bundestag beraten wird, soll festgelegt werden, dass oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt. Damit entfielen entsprechende bergrechtliche Zulassungsverfahren. Mit einem Artikelgesetz sollen darüber hinaus Genehmigungsverfahren für Geothermie, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden, indem Änderungen im Berg- und Wasserrecht vorgenommen werden. Unter anderem soll bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren für Privathaushalte in Zukunft eine wasserrechtliche Genehmigung entfallen und lediglich eine Meldung der Anlage bei der zuständigen Behörde vorgenommen werden. Anlagen für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen zudem künftig, wie andere Erneuerbaren-Anlagen, als von überragendem öffentlichen Interesse gelten und somit eine höhere Priorität bei Abwägungsentscheidungen erhalten. Darüber hinaus sollen auch Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz vorgenommen werden, durch die ambitionierte wasserrechtliche Zulassungsfristen für Geothermie und Wärmepumpen festgelegt werden. Schließlich hat das Bundeskabinett auch eine Baurechtsnovelle beschlossen, mit der Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden könnten. Die betroffenen Gesetze müssen noch den weiteren parlamentarischen Prozess durchlaufen.

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