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[ESPRESSO] Gebäudemodernisierungsgesetz und Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) veröffentlicht einen Espresso auf Französisch zum Thema:

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und
Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG). Mit dem Inkrafttreten des GModG wird das bisher geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgehoben.

Das neue Gesetz sieht insbesondere die Aufhebung der zuvor eingeführten Verpflichtung vor, dass neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Dekarbonisierung von Gas- und Ölheizungen soll über die Einführung einer sogenannten Biotreppe und einer Grüngasquote zum Tragen kommen, die weitere Schwerpunkte der neuen Gesetzgebung sind.

Die Regierung hat darüber hinaus Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angekündigt. Dazu gehört unter anderem eine Reduzierung einiger Förderbeträge sowie deren Neuausrichtung nach sozialen Kriterien. Einige dieser Neuerungen sind bereits am 21. Juli 2026 in Kraft getreten.

Dieser Espresso enthält einen Überblick zu:

  • Hintergrund und Zielen des GModG
  • Den neuen Vorgaben für Heizungsanlagen im GModG
  • Reformen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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