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Bundesrat verabschiedet GEG-Novelle

Am Freitag, den 29. September hat der Bundesrat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Zuvor war es am Freitag, den 8. September vom Bundestag beschlossen worden. Laut einer Mitteilung der Bundesregierung müssen damit ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten in Neubaugebieten Heizungen eingebaut werden, die zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die gleiche Regelung gilt frühestens ab 2026 für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, also beispielsweise Neubauten in Baulücken. Für Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden gilt, dass funktionierende Heizungen, oder Heizungen, die repariert werden können, bis Ende 2044 nicht erneuert werden müssen. Muss die Heizung jedoch aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden, muss innerhalb einer Übergangsfrist eine Heizung auf Basis von 65 % erneuerbaren Energien eingebaut werden. Zur Erfüllung der 65 %-Regelung können verschiedene Heizsysteme genutzt werden, beispielsweise Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz. Die genannten Vorgaben für neue Heizungen in Bestandsgebäuden sowie in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten erst, wenn die im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes geforderten kommunalen Wärmepläne vorliegen: je nach Größe der Kommune spätestens ab 2026 oder 2028.

Mehr Infos zum neuen GEG erhalten Sie in unserem Espresso, der zu diesem Thema auf Französisch erschienen ist.

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