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Bürgerkonvent für das Klima: erste Maßnahmen veröffentlicht

Am 27. Juli wurden vom Rat für Umweltschutz (Conseil de défense écologique) der französischen Regierung, als Antwort auf die Ende Juni 2020 veröffentlichten Ergebnisse des Bürgerkonvents für das Klima (Convention citoyenne pour le climat), drei Maßnahmen verabschiedet (Quelle, auf Französisch). Die erste Maßnahme zielt darauf ab, den Begriff der Energieeffizienz mit den Bewertungskriterien einer Wohnung zu verbinden. Ab dem 1. Januar 2023 können Mieter von Wohnraum von den Eigentümern verlangen, Sanierungsarbeiten durchführen zu lassen. Sie können ebenfalls ein gerichtliches Verfahren einleiten, um die Miete einzufrieren oder sogar das Vermieten der Wohnung zu verbieten. Diese Maßnahme gilt für alle Wohnungen, deren Energieverbrauch 500 kWh/m2 pro Jahr übersteigt. Die zweite Maßnahme soll den Austausch alter Ölheizungen durch umweltfreundliche Heizungen beschleunigen. Die Fördersätze der Programme zur Ausweitung energetischer Gebäudesanierungen werden ab 2021 erhöht, das Budget für die energetische Sanierung öffentlicher Nichtwohngebäuden soll im Herbst festgelegt werden. Die dritte Maßnahme sieht vor, das Beheizen von Außenflächen im Winter, beispielsweise in Restaurants und Cafés, zu verbieten. Des Weiteren soll es ab Ende des Winters 2020/21 verpflichtend werden, öffentlich zugängliche Gebäude, die entweder beheizt oder klimatisiert werden, geschlossen zu halten.  Außerdem haben die Mitglieder des Bürgerkonvents für das Klima, die sich im Rahmen des Vereins Les 150 versammelt haben, eine Homepage zum Monitoring des legislativen Fortschritts der 149 vorgeschlagenen Maßnahmen online gestellt (Link, auf Französisch). Nach heutigem Stand wurde eine Maßnahme teilweise umgesetzt, sieben werden diskutiert, fünf gelten als „gefährdet", drei wurden abgelehnt und 131 wurden noch nicht bearbeitet.

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