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Memo zu Herkunftsnachweise von Biomethan in Deutschland und Frankreich

Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende veröffentlicht ein Memo zum Thema:

Herkunftsnachweise von Biomethan in Deutschland und Frankreich –
Funktionsweise der nationalen Register und europäische Bestrebungen

Dieses Memo stellt die folgenden Aspekte heraus:

  • In Deutschland gibt es im Gegensatz zu Frankreich keinen gesetzlichen Förderanspruch für die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.
  • Biogasregister dienen der Zertifizierung und Nachverfolgung von Biomethan von der Produktion bis zum Verbrauch. Das deutsche Biogasregister ist seit 2011 in Betrieb und wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betrieben. Das französische Register wurde im Jahr 2012 eingerichtet und wird vom französischen Gasnetzbetreiber GRDF geführt.
  • Das Biogasregister Deutschland kooperiert derzeit mit Dänemark und Österreich. In Frankreich bestehen solche Kooperationen nicht. Herkunftsnachweise können ausschließlich in Frankreich genutzt werden.
  • Derzeit gibt es in Europa keinen einheitlichen Standard für die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz. Es gibt daher auch keinen europäischen Markt für Herkunftsnachweise. Dies wird sich mit der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) bis zum 30. Juni 2021 ändern.

 

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