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Zweite Ausschreibung für Offshore-Windparks: Quote für die Ostsee

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Januar 2018 die zweiten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks mit einem Volumen von 1.610 MW gestartet. Gebotstermin ist der 03. April 2018. Teilnahmeberechtigt sind Offshore-Windparks, die vor August 2016 genehmigt worden sind bzw. einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufweisen und nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Erstmals müssen zudem Anlagen in der Ostsee bevorzugt berücksichtigt werden. Für die «Ostseequote» sind mindestens 500 MW reserviert. Bei der ersten Ausschreibung für Offshore-Windparks vor einem Jahr waren drei Projekte unter den vier Gewinnern, die keine öffentlichen Subventionen beanspruchten. Im Durchschnitt reduzierte sich damit der Subventionsbedarf auf 0,44 ct/kWh. Das Ergebnis der Ausschreibung lag damit weit unter den Erwartungen. Der Gesetzgeber hat deshalb den Höchstwert für die Förderung von 12 auf 10 Cent gesenkt, teilte die BNetzA weiter mit.

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